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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Vorbemerkung: Eine vom Gast veranlasste und vom
Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen

beiden Vertragspartner den sogenannten Hotelaufnahmevertrag.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge
sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung u anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden
nur Anwendung, wenn dies zwischen Hotel und Gast
vorher schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner
1. Der Vertrag kommt nach Antrag des Gastes durch die
Annahme des Hotels La Strada zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Der Vertragspartner ist der Gast. Hat ein Dritter für den
Gast bestellt, haftet der dem Hotel gegenüber zusammen
mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweiligen gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein
für derartige Leitungen berechnete Preis, so kann
dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
maximal jedoch um 10 % anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden,
wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder
der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel
dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Erhalt ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, auflaufende
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigen,
dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird
eine Mahngebühr von € 5,11 erhoben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder
danach eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornokosten, Rücktritts
pauschale
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht
ein. Sofern der Gast innerhalb einer zwischen
Hotel und Gast vereinbarten Frist von dem Vertrag zurücktritt,
werden von dem Hotel gegenüber dem Gast
keine Stornokosten erhoben. Tritt der Gast nach Ablauf
der schriftlich vereinbarten Frist oder ohne eine schriftliche
vereinbarte Frist von dem Vertrag zurück, hat das
Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. Dies
gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Hotels
oder einer von dem Hotel zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistungserbringung. Das Hotel hat die Wahl,
gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten
Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu
machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtungen mit
oder ohne Frühstück, 70 % des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie
60 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen
mit Vollpension.
2. Sofern Zimmer im Zusammenhang mit einer Veranstaltung
gebucht werden, beträgt die pauschalisierte Rücktrittsentschädigung
des Hotels bei einem Rücktritt bis
30 Tage vor der Veranstaltung 50 % des vereinbarten
Übernachtungspreises und unter 30 Tagen vor der
Veranstaltung 90 % des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises.
Sofern das Hotel die angemessene
Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe
der angemessenen Entschädigung max. die Höhe des
vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel
zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der
von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen,
was das Hotel durch anderweitige Verwendung der
Hotelleistungen erwirbt.
3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein
Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene
Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale
ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das
Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen,
und der Gast auf Rückfrage des Hotels aus sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wer eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so
ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen bezüglich der Person des Gastes
oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gem.
Punkt I Ziffer 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht
kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -
rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die
Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich
bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis
18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt
können sie vom Hotel anderweitig vermietet
werden, es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor
späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm
dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis
in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %
des vollen Logispreises (Listenpreises). Dem Gast
steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
1. Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten, der Haftung für Mangelschäden,
des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung,
der Verletzung von Pflichten bei Vertragsabschluss
oder der unerlaubten Handlung. Ebenso haftet das Hotel
bei Verzug, bei anfänglichem Unvermögen und
nachträglicher Unmöglichkeit nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Für die Verletzung von Vertragspflichten,
die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel
zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet das Hotel jedoch
auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften haftet das Hotel nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
2. Haftet das Hotel, ist die Haftung des Hotels auf den für
das Hotel vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiter
ist stets die Haftung des Hotels für Folgeschäden oder
mittelbare Schäden ausgeschlossen. Darüber hinaus
ist – mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung von
Kardinalpflichten – die Haftung des Hotels für jeden
Schadensfall in einzelnen und alle Schadensfälle aus
und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen
auf einen Betrag von max. €2.556.460,- für Personen-
und Sachschäden und auf max. € 51.130,- für
Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen
und -ausschlüsse gelten nicht, falls die gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten des Hotels
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -
beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten
La Strada und ihrer Subunternehmer und Erfüllungshilfen.
4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast
nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, max. jedoch bis zu
€ 3.068,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck,
usw.) ist die Haftung begrenzt auf € 767,-. Geld und
Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden,
sind bis zu einem Höchstwert von € 25.565,- versichert.
Das Hotel empfiehlt, von dieser Aufbewahrungsmöglichkeit
Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder
auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet
das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für
Erfüllungshilfen des Hotels.
6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Schadenersatzansprüche, die nicht auf
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt Das Hotel übernimmt
die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche,
die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.
8. Für alle Ansprüche des Gastes beträgt die Verjährung
grundsätzlich sechs Monate, mit Ausnahme der Ansprüche
des Gastes wegen arglistigen Verschweigens
eines Mangels, wegen Nichterfüllung, positiver Vertragsverletzung
oder Verschulden bei Vertragsabschluss
(c.i.c.) und ungerechtfertigter Bereicherung, die
in zwei Jahren verjähren.
VIII Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für
die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr
der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Frankfurt
am Main. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
der Sitz des Hotels.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam
oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassung Oktober 2003

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